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Jedes Sozialversicherungssystem ist einzigartig und sehr komplex. Als Arbeitgebende müssen Sie viele Aufgaben ausführen und eine Reihe von Pflichten erfüllen, um den Anforderungen der Sozialversicherungen zu entsprechen. Dies birgt Risiken, die Sie angemessen handhaben müssen, um eine Nichteinhaltung der Vorschriften und die Möglichkeit von Strafen und Verzugszinsen zu vermeiden.
Wir sind sehr engagiert, mit unserer Sozialversicherungsberatung die Komplexität des Themas zu verringern und Sie für die Problematik zu sensibilisieren. Mit unserer breiten Palette an Dienstleistungen, unseren qualifizierten Expert:innen und unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen dabei helfen, Risiken zu vermeiden und Ihre Ressourcen effizient zu nutzen.
Als Arbeitgebender sind sie verantwortlich für die korrekte Berechnung und Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge.
In der Schweiz basiert die Vorsorge für die Risiken Alter, Invalidität und Tod auf einem 3-Säulen-System. Sowohl die erste Säule als auch die obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule) haben direkte Auswirkungen auf Ihre Lohnabrechnung. Die Einhaltung der geltenden Gesetze erfordert einen gewissen administrativen Aufwand. Zudem müssen Änderungen in der Gesetzgebung und der Praxis berücksichtigt werden, und zwar möglichst frühzeitig. Wir kümmern uns um beides, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können
Neben der Beratung von Arbeitgebenden zu den Schweizer Sozialversicherungen bieten wir auch Unterstützung bei internationalen Sachverhalten:
Internationale Sachverhalte können sein:
Bei solchen Konstellationen können wir prüfen, welchem Sozialversicherungssystem Ihre Mitarbeitenden unterstellt sind und Sie gegebenenfalls dabei unterstützen, eine A1-Bescheinigung/CoC zu erhalten. Falls für die Abwicklung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Schweiz erforderlich, können wir auch weitere Dienstleistungen analog zum ANobAG anbieten oder eine Weiterführung anstreben.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei Fragen rund um die steuerlichen Auswirkungen für Mitarbeitende, sei es in Bezug auf Quellensteuer oder im Zusammenhang mit möglichen Doppelbesteuerungsabkommen.
Mitarbeitende, die vorübergehend in einem anderen Land für Ihr Unternehmen tätig sind, unterliegen während dieser Zeit der Schweizer Sozialversicherungsgesetzgebung. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Komplexität der buchhalterischen Verpflichtungen und des Versicherungsschutzes bei Auslandseinsätzen sollte nicht unterschätzt werden. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Sozialversicherungsberatung und -expertise.
Der Dialog mit Behörden und Versicherungsgesellschaften in der Schweiz ist häufig zeitaufwändig und kompliziert. Wir helfen Ihnen gerne dabei, alle Sozialversicherungsfragen so effizient wie möglich zu lösen. Bei Folgendem können Sie auf unsere aktive Unterstützung und Beratung zählen:
https://pages.pwc.ch/core-contact-page?form_id=7014L000000Q3MGQA0&lang=de&embed=true
Stephen Turley