Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Switzerland
Das künftige revidierte Datenschutzgesetz (DSG) führt im Vergleich zur derzeitigen Regelung strengere Vorschriften ein. Auch Behörden und Dienststellen des Bundes oder andere mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraute Unternehmen (z.B. Pensionskassen im obligatorischen Bereich gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; «Bundesorgane») sind betroffen. Eine Verletzung der im revidierten DSG aufgeführten Pflichten kann mit gegen die handelnden Personen gerichteten strafrechtlichen Sanktionen verbunden sein.
Das revidierte DSG ist final und tritt voraussichtlich Mitte/Ende 2022 mit der ebenfalls revidierten ausführenden Verordnung zum DSG (VDSG) in Kraft. Die finale Fassung der revidierten VDSG liegt im heutigen Zeitpunkt noch nicht vor. Um im Zeitpunkt des Inkrafttretens gewappnet zu sein, sollten Bundesorgane aber jetzt aktiv werden.
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Bundesorgane sollten ihre Prozesse auf Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen prüfen und die erforderlichen Anpassungen unter Berücksichtigung der Grösse und Art des Unternehmens vornehmen, insbesondere:
PwC unterstützt verschiedene Unternehmen des öffentlichen Sektors bei der Umsetzung der Datenschutz-Compliance.
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