PwC «FINIG-Dienstleistungspakete» für Vermögensverwalter und Trustees

PwC ergänzt ihr umfassendes FIDLEG/FINIG-Dienstleistungsangebot um attraktive Pauschalpreisangebote für die Unterstützung bei der Erlangung einer FINMA-Bewilligung als Vermögensverwalter oder Trustee gemäss FINIG.

Ausgangslage

Aufgrund des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzinstitutsgesetzes («FINIG»; Update Juli 2020) sehen sich Vermögensverwalter und Trustees gezwungen, eine Bewilligung der FINMA als Vermögensverwalter oder Trustees zu erlangen. Sie werden nach Bewilligungserteilung von einer Aufsichtsorganisation («AO») prudentiell beaufsichtigt.

Die im FINIG und der Finanzinstitutsverordnung («FINIV») vorgesehene Übergangsregelung sieht vor, dass das Gesuch zur Erlangung der Bewilligung bis am 31. Dezember 2022 bei der FINMA eingereicht werden muss. Bereits am 31. Dezember 2021 läuft jedoch die Frist zur Umsetzung der Anforderungen aus dem ebenfalls am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzdienstleistungsgesetz («FIDLEG») ab.

PwC «FINIG-Dienstleistungspakete»

Um Vermögensverwalter und Trustees effektiv und kostengünstig beratend bei der Umsetzung von FINIG und FIDLEG unterstützen zu können, hat PwC zwei Dienstleistungspakete entwickelt, welche eine umfassende Unterstützung bei der Gesuchvorbereitung zu einem Pauschalpreis vorsehen. Beide Pakete umfassen verschiedene Beratungsgespräche sowie die Vorbereitung des Bewilligungsgesuches einschliesslich Begleitung beim Anschluss an eine AO.

Im Rahmen der Gesuchsvorbereitung erstellt PwC unter anderem auf die individuelle Geschäftstätigkeit des Gesuchstellers zugeschnittene Organisationsdokumente (Statuten, Organisationsreglement, Weisungen). Dabei hat PwC stets das Ziel vor Augen, dem Einzelfall Rechnung zu tragen und die Organisation so effizient wie möglich auszugestalten. Während das «FINIG Basic»-Paket auf einfache Verhältnisse und Trustees zugeschnitten ist, deckt das «FINIG Advanced»-Paket die Bedürfnisse von Vermögensverwaltern mit komplexeren Verhältnissen – beispielsweise Vermögensverwalter mit bedeutenden Cross-Border-Aktivitäten oder De-minimis-Verwalter von Kollektivvermögen – ab.

Zusätzlich bietet Ihnen PwC auf Wunsch auch Pakete mit Standarddokumenten zur Umsetzung von FINIG und/oder FIDLEG an, welche keine Beratung umfassen.

FINIG-Dienstleistungspaket «Basic»

  • 2 Beratungsgespräche
  • Vorbereitung Gesuch
  • Anpassung Statuten
  • Erstellung Organisationsreglement
  • Erstellung angepasstes Weisungswesen
  • Verschiedene Musterdokumente
  • Abstimmung mit dem Kunden
  • Einreichung Gesuch

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FINIG-Dienstleistungspaket «Advanced»

Zusätzlich zum Dienstleistungspaket «Basic»
 
  • 1 weiteres Beratungsgespräch
  • Erstellung von zusätzlich erforderlichen Weisungen
  • Weitere Anpassung Organisation

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Warum PwC?

PwC hat zum einen extensive Erfahrung bei der Begleitung von FINMA-Bewilligungsgesuchen und kann auf dieser Erfahrung aufbauen. Die Erfahrung reicht von einfacheren Bewilligungen im Vermögensverwaltungs- und Kollektivanlagenbereich bis hin zu komplexen Bank- und Finanzmarktinfrastrukturbewilligungen. Zudem hat PwC bereits zahlreiche Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen bei der Umsetzung von FIDLEG begleitet. Diese geballte Kompetenz steht mit unseren Angeboten nun auch kleineren und kleinsten Vermögensverwaltern zur Verfügung.

Zum anderen hat PwC seit jeher die Wichtigkeit von kleineren und mittelständischen Unternehmen für den Schweizer Wirtschaftsstandort anerkannt und entsprechend dedizierte Dienstleistungsangebote entwickelt. PwC ist daher mit den Anliegen kleinerer Organisationen überaus vertraut und weiss diese zu berücksichtigen.

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Martin Liebi

Martin Liebi

Director, Legal, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 28 86

Dr. Jean-Claude Spillmann

Dr. Jean-Claude Spillmann

Partner, Head Asset & Wealth Management and Banking Regulatory, Legal, PwC Switzerland

Tel.: +41 58 792 43 94

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